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   AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12   

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AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12 (https://dejure.org/2012,81271)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 10.07.2012 - 15 C 151/12 (https://dejure.org/2012,81271)
AG Rosenheim, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 15 C 151/12 (https://dejure.org/2012,81271)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Entscheidung über Abrechnung nach Gutachten und über restliche Sachverständigenkosten gegen Huk-Coburg Allg. Vers. AG

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12
    Wahrt der Geschädigte diesen Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozeß berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen, was ausdrücklich auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars gilt (BGH NJW 2007, 650 im Anschluss an BGH VersR 2004, 1189).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12
    Der Kläger durfte insgesamt bei der fiktiven Schadensberechnung die Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, da das Fahrzeug des Geschädigten im Unfallzeitpunkt erst ca. 6 Monate alt war und es der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht, dass bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 3 Jahren grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken gegen eine generelle tatrechtliche Schätzung der erforderlichen Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bestehen (BGH, NJW 2010, 606).
  • LG Hanau, 09.04.2010 - 2 S 281/09

    Verkehrsunfall - fiktive Verbringungskosten sowie fiktive UPE-Aufschläge

    Auszug aus AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12
    Im Rahmen dieser höchstgerichtlich noch nicht entschiedenen Problemstellung schließt sich das Gericht in seiner ständigen Rechtssprechung der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtssprechung (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 12379 VII, Urteil vom 16.6.2008; LG Hanau, NJOZ 2011, 935 ff, Urteil vom 9.4.2010; LG Coburg, Beck online FD-StrVr 2009, 288260; LG Rostock, BeckRS 2011, 25928, Urteil vom 2.2.2011; u.v.m.) an, wonach die UPE-Aufschläge und Verbringungskosten ersatzfähig sind, wenn und soweit sie regional üblich sind.
  • LG Münster, 16.08.2006 - 1 S 63/06
    Auszug aus AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12
    Insbesondere wurde nicht dargelegt, dass bzw. unter welchen Voraussetzugnen der Kläger ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe anders als von ihm in Auftrag gegeben hätte erhalten können ( LG Münster, Urteil vom 16.8.2006, 1 S 63/06).
  • LG Rostock, 02.02.2011 - 1 S 240/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz fiktiver Verbringungskosten und

    Auszug aus AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12
    Im Rahmen dieser höchstgerichtlich noch nicht entschiedenen Problemstellung schließt sich das Gericht in seiner ständigen Rechtssprechung der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtssprechung (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 12379 VII, Urteil vom 16.6.2008; LG Hanau, NJOZ 2011, 935 ff, Urteil vom 9.4.2010; LG Coburg, Beck online FD-StrVr 2009, 288260; LG Rostock, BeckRS 2011, 25928, Urteil vom 2.2.2011; u.v.m.) an, wonach die UPE-Aufschläge und Verbringungskosten ersatzfähig sind, wenn und soweit sie regional üblich sind.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Rosenheim, 10.07.2012 - 15 C 151/12
    Im Rahmen dieser höchstgerichtlich noch nicht entschiedenen Problemstellung schließt sich das Gericht in seiner ständigen Rechtssprechung der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtssprechung (OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 12379 VII, Urteil vom 16.6.2008; LG Hanau, NJOZ 2011, 935 ff, Urteil vom 9.4.2010; LG Coburg, Beck online FD-StrVr 2009, 288260; LG Rostock, BeckRS 2011, 25928, Urteil vom 2.2.2011; u.v.m.) an, wonach die UPE-Aufschläge und Verbringungskosten ersatzfähig sind, wenn und soweit sie regional üblich sind.
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